Anwesenheit im Sportunterricht bei Indisponiertheit oder Turnbefreiung
Gym+ Klassen
haben immer Anwesenheits- und Aufsichtspflicht und sind daher von dieser Regelung ausgenommen!
Nicht-Gym+ Klassen
Indisponiert, weil verletzt oder krank --> Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht im Sportunterricht/Turnhalle/Schwimmbad inkl. weiterer Aufgaben (Protokoll, Geräteaufbau, Organisation von Spielaufgaben, usw.). OHNE Bestätigung der Eltern keine Ausnahme AUSSER die Eltern bestätigen mit Datum und Unterschrift, dass das Kind in Randstunden selbständig nach Hause fahren darf und nicht am Sportunterricht teilnehmen muss, z.B.: wegen Krankheit oder Verletzung.
Je nach „Grad der Indisponiertheit“ liegt aber die endgültige Entscheidung für ein Fernbleiben des Unterrichts beim Fachlehrer/Sportlehrer! Diese kann auch abgelehnt werden.
Genaue Dokumentation von Seiten der SportlehrerInnen über Nicht-Teilnahme und Indisponiertheit ist notwendig: Abwesenheit in WebUntis eintragen und vermerken, dass die Eltern eine Bestätigung mitgegeben haben.
Turnbefreiung --> keine Anwesenheit bei Randstunden
Eine Turnbefreiung dauert mindestens 2 Wochen und muss von unserer BRG-Schulärztin ausgestellt werden. Sollte eine Turnbefreiung vom Arzt oder Krankenhaus ausgestellt werden, ist diese unserer BRG-Schulärztin vorzulegen – sie ist nur gültig, wenn die Schulärztin sie bestätigt.
Danach ist die (von der Schulärztin ausgestellte/bestätigte) Turnbefreiung beim Klassenvorstand abzugeben. Dieser informiert die BSP-Lehrkraft und trägt die Befreiung samt Zeitraum in WebUntis ein.
In Randstunden ist dann keine Anwesenheit im Sport-Unterricht erforderlich.
Grundlage ist der Erlass http://schulsportooe.at/wp-content/uploads/2019/09/Befreiung-von-der-Teilnahme-am-Unterricht.pdf