Aufenthalt im und Verlassen des Schulgebäudes
Pausen gehören zur Unterrichtszeit
In der großen oder auch den kleinen Pausen darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
§ 2 Abs. 4 Schulordnung: „Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts (einschließlich der Pausen) darf der Schüler das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung des aufsichtsführenden Lehrers oder des Schulleiters, …, verlassen.“
Unterstufe
Unterstufenschüler*innen müssen die Zeit des durchgehenden Vormittagsunterrichtes im Schulgebäude sein.
„Freistunde“ (Aufenthaltsmöglichkeit Pausenräume)
- Haben sie eine Freistunde während des Vormittagsunterrichtes, müssen sie im Schulgebäude bleiben – z.B. in den Pausenräumen.
- Ist die Freistunde eine Randstunde, dürfen sich die Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.
Mittagspause
- Sind die Schüler für die Betreute Mittagspause angemeldet, so werden sie da beaufsichtigt.
- Sind die Schüler nicht für die betreute Mittagspause angemeldet, so dürfen sich die Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.
Oberstufe
Oberstufenschüler*innen können sich in den Freistunden und Mittagspausen, also Stunden ohne Unterricht, im Schulgebäude aufhalten; sie dürfen es aber auch verlassen.
Achtung: Supplierstunden „Vtr. ohne Lehrer“ sind Unterrichtsstunden und keine Freistunde, daher müssen sich die Schüler*innen im eingeteilten Raum aufhalten.