Covid-Regeln für Maturant*innen
Sicherheitsphase für 19. bis 29. April
- FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Unterrichtsräume – wir empfehlen durchgängiges Tragen der Maske!
- Einmal pro Woche muss ein PCR-Test gemacht werden. Verpasst du den schulischen PCR-Test, dann musst du am nächsten Tag, an dem du den Unterricht besuchst, in der Administration ein externes PCR-Testergebnis vorlegen.
- Anders als bei den anderen Schüler*innen muss jeden Tag ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht werden (Ausnahme: in den letzten 60 Tagen genesen). Wir testen daher täglich mittels Antigentests. Da du nur mehr die Unterrichtsstunden besuchst, in denen du maturierst, erfolgt dieser Test selbstständig und vor deiner jeweils ersten Einheit in der Administration.
Bei jedem Betreten der Schule ab dem 2. Mai
Die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichtsräume gilt weiterhin!
Der Besuch der Vorbereitungsstunden (laut Stundenplan M8, M8A, M8B) bzw. die Teilnahme an der Reifeprüfung (schriftlich, Kompensation, mündlich)ist nur mittels Vorlage eines gültigen Testzertifikates bei der Lehrkraft möglich. Vorzulegen ist dabei der Nachweis über das negative Ergebnis bei einem schulischen oder externen Antigentest (maximal 48 Stunden alt) oder einem schulischen oder externen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt).
Ausgenommen davon sind die Frisch Genesenen (Covid-Infektion in den letzten 60 Tagen) – diese benötigen eine Bestätigung der Administration, bis zu welchem Tag sie testbefreit sind.
Die Schule bietet folgende Testmöglichkeiten:
- Antigentestmöglichkeit in der Administration -> sofortige Ausstellung eines Zertifikates
- Teilnahme am schulischen PCR-Test -> Ausstellung eines Testzertifikates am nächsten Tag
Termine der schulischen PCR-Tests:
- Mittwoch, 20.4. bis 8.30 Uhr vor dem Konferenzzimmer