Mitarbeit = Schüler*innenpflicht
Eine gute Mitarbeit bedeutet: Beteiligung am Unterrichtsgeschehen (Mitdenken, Mitreden), Erledigung von Aufgaben (Hausübungen, Einzel- und Gruppenarbeit), regelmäßiger Unterrichtsbesuch, Pünktlichkeit, seine „Sachen mithaben“.
Die Mitarbeit gehört zu den Schüler*innenpflichten. [SchUG §43 (1)]