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Mitarbeit = Schüler*innenpflicht

Eine gute Mitarbeit bedeutet: Beteiligung am Unterrichtsgeschehen (Mitdenken, Mitreden), Erledigung von Aufgaben (Hausübungen, Einzel- und Gruppenarbeit), regelmäßiger Unterrichtsbesuch, Pünktlichkeit, seine „Sachen mithaben“.

Die Mitarbeit gehört zu den Schüler*innenpflichten. [SchUG §43 (1)]