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Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schüler*innen

Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der kommenden Woche (ab. 17. Mai) in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum „Schulschluss“ mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis erhalten die Schüler/innen jeweils einen Sticker, der in den Pass auf das jeweilige Datum eingeklebt wird.

 
Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.
 
Dieser Nachweis dient zur Vorlage zum Beispiel im Restaurant oder beim Frisör beziehungsweise an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
 
 

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