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Individuelle Lernbegleitung für die 6., 7. und 8. Klasse

Mit der ILB steht ein Angebot zur Förderung von Schüler*innen der 6., 7. und 8. Klassen zur Verfügung. Sollte ein*e Schüler*in innerhalb eines Semesters eine zweite Frühwarnung erhalten, bekommt er/sie sowie die Erziehungsberechtigten eine Einladung zu einem Gespräch mit dem Direktor.

In der Folge wird er/sie von einem/einer individuellen Lernbegleiter*in betreut – diese*r wird fachfremd und möglichst auch klassenfremd sein. Folgende Lehrkräfte sind dafür ausgebildet:GLAU, HUE, LEH, LBP, SJ, VAL, WIES, WOE.

Zielsetzungen der ILB

  • Individuelle, ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lerndefiziten zur Verbesserung der gesamten Lernsituation
    • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
    • Optimierung der Lern-/Prüfungskompetenz für den eigenen Lernerfolg
    • Förderung der Selbstwirksamkeit der/des Lernenden auf ihrem/seinem Lernweg
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken
  • Impulse zur Stärkung der Eigenmotivation und der Eigenverantwortung für den individuellen Lernprozess

Aufgaben/Pflichten der Lernbegleiterin bzw. des Lernbegleiters

  • methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen
  • Hilfe bei der Planung von Lernsequenzen
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Lernorganisation und von geeigneten Lernstrategien
  • Impulse zur Stärkung der Lernmotivation
  • Laufende Beobachtung und Begleitung des Lernprozesses à Lernfortschrittsgespräche à Zusammenwirken aller erforderlich: Lehrer/innen –Schüler/innen –Erziehungsberechtigte
  • Beratung bei der Festlegung von lernökonomisch sinnvoll abgestimmten Prüfungsterminen
  • Dokumentation von Lernerfolgen

Rechte der Schüler/innen

  • Die vorzeitige Beendigung der ILB kann wegen bereits erreichten Zieles oder zu erwartender Erfolgslosigkeit verlangt werden.

Pflichten der Schüler/innen

  • Erarbeitung eines individuellen Lernplans:
    • Inhalte
    • Zeitrahmen
    • Adäquate Einplanung bevorstehender Prüfungen
  • Reflexion und Feedback mit der Lernbegleiterin/dem Lernbegleiter
  • Bereitschaft, sich auf die Begleitung einzulassen

Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

  • Bestmögliche Unterstützung der Schülerin/des Schülers bei der Erfüllung von Aufträgen und Anordnungen der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters