Grundsätzlich gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Ausgenommen ist ab 15. Juni der Unterricht, wenn die Schüler*innen sich auf ihren Plätzen befinden und die Lehrkraft die Abnahme der Masken angesagt hat. Die Lehrkräfte können die Maskenpflicht in bestimmten Situationen aber auch anordnen.
+ Die Unterstufenschüler*innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
+ Die Oberstufenschüler*innen müssen eine FFP2-Maske tragen.