Alles zur Reifeprüfung
Hier findest du den Fahrplan zur Reifeprüfung im Haupttermin 2025 mit allen Terminen und Fristen (Stand November 2024).
Alle wichtigen Informationen findest du unter https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html und https://www.matura.gv.at
Die Prüfungsordnung der AHS-Reifeprüfung mit ihren drei Säulen ABA, Klausurprüfung und mündlicher Prüfung – zur aktuellen Fassung
Die Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen: Abschließende Arbeit, schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfungen. Jede der Säulen kann unabhängig voneinander absolviert werden.
Es gibt die folgenden beiden Varianten für die Reifeprüfung:
Variante 1: „4+2“
- Abschließende Arbeit
- 4 schriftliche Prüfungen: + Deutsch + Mathematik + lebende Fremdsprache + vierte schriftliche Prüfung (frei aus den „Schularbeitengegenständen“ wählbar)
- 2 mündliche Prüfungen (mindestens 10 Wochenstunden)
Variante 2: „3+3“
- Abschließende Arbeit
- 3 schriftliche Prüfungen: Deutsch + Mathematik + lebende Fremdsprache
- 3 mündliche Prüfungen (mindestens 15 Wochenstunden)
Die Anmeldung erfolgt bis 15. Jänner im Jahr der 8. Klasse mittels Anmeldeformular. Dabei erfolgt auch die verbindliche Fachwahl.
Anmeldung mittels Anmeldeformular für die Nebentermine
Herbsttermin
- Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum Schulschlusstag des vorhergehenden Schuljahres
- Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Abschließenden Arbeit bis zum Freitag der ersten Unterrichtswoche
Wintertermin
- Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum Freitag der ersten Novemberwoche
- Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Abschließenden Arbeit bis zum Freitag der ersten Dezemberwoche
Haupttermine (als Nebentermin)
- Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum 15. Jänner
- Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Abschließenden Arbeit bis zum Freitag der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters
Die 8. Klasse muss positiv abgeschlossen werden.
Bei einem Nicht genügend kann vor den schriftlichen Klausuren eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden, die bei Nicht-Bestehen im Herbst wiederholt werden kann. Die Wiederholungsprüfung kann auch gleich im Herbst abgelegt werden (keine Berechtigung zum Antreten im Haupttermin).
Bei Nicht-Bestehen → Wiederholung der 8. Klasse. Bei zwei Nicht genügend besteht die Möglichkeit zu Wiederholungsprüfungen im Herbst. Beide müssen bestanden werden. Bei Nicht-Bestehen → Wiederholung der 8. Klasse. Bei drei oder mehr Nicht genügend muss die 8. Klasse wiederholt werden.
Abschließende Arbeit
https://www.ahs-vwa.at/schueler gibt für alle Teilphasen von der Themenfindung über die Einreichung, das Planen und Schreiben bis hin zur Abgabe und Präsentation wertvolle Tipps!
Präsentation von der ABA-Vorstellung durch Hr. Dir. Wingert
In jedem – dein Thema muss auch nicht konkret einem Fach zuordbar sein. Es genügt, wenn du einen Lehrer / eine Lehrerin findest, die mit dem Thema vertraut ist und sich die fundierte Betreuung deiner ABA zutraut.
Wenn du dir dein Wunschthema überlegt hast, dann suche dir einen Lehrer / eine Lehrerin, der/die Sachkompetenz zu diesem Thema hat. Er/sie muss das Fach nicht unterrichten – aber mit dem Inhalt vertraut sein.
Bitte dann den/die um ein Gespräch, beschreibe dein Thema und bitte ihn/sie um die ABA-Betreuung.
In der 7. Klasse überlegst du dir dein Thema und suchst dir eine*n Betreuungslehrer*in.
Bis zum 15. Jänner musst du die Voranmeldung mittels Formular unter Angabe des voraussichtlichen Themas und mit der Unterschrift des Betreuungslehrers / der Betreuungslehrerin beim Klassenvorstand abgeben.
Die ABA-Plattform bildet den gesamten Prozess von der Genehmigung des Themas über die Einreichung bis hin zur Zulassung zur Präsentation und Diskussion der fertigen Abschließenden Arbeit ab.
Die Zugangsdaten verwaltet unsere Administratorin Mag. Katharina Wieser und hier findet ihr eine Anleitung.
Bis spätestens Freitag nach den Semesterferien der 7. Klasse muss in der ABA-Datenbank eine erstmalige Einreichung erfolgen. Dazu muss zumindest das Thema und die Betreuungsperson eingegeben werden. Natürlich kann auch schon ein Teil des oder gar ein vollständiger Erwartungshorizont abgegeben werden.
Im Anschluss an die erstmalige Einreichung kommt es zu einem
Wechselspiel zwischen Hochladen durch die Schüler*innen und Zurückweisung zur Überarbeitung oder Freigabe durch den/die Betreuungslehrer*in.
Im Anschluss an die erstmalige Einreichung kommt es zu einem Wechselspiel zwischen Hochladen durch die Schüler*innen und Ablehnung durch den/die Betreuungslehrer*in. Die finale Genehmigung durch die betreuende Lehrkraft in der ABA-Datenbank muss bis 31. März erfolgen.
ACHTUNG: Sollte das nicht fristgerecht erfolgen, kannst du diese erste Säule deiner Reifeprüfung NICHT im Haupttermin absolvieren, sondern erst später. Damit kannst du die Reifeprüfung nicht im Juni der 8. Klasse abschließen!
Anschließend liest der Direktor den Erwartungshorizont. Sollte hier noch Unklarheiten, Unzulänglichkeiten, … auffallen, lehnt er die Einreichung samt Hinweisen auf notwendige Korrekturen ab. Der Prozess beginnt von vorne: Der/Die Schüler*in korrigiert, betreuende Lehrkraft und Direktor weisen zurück oder genehmigen.
Die Approbation des Themas durch die Schulleitung muss bis Ende April erfolgen.
ACHTUNG: Sollte das nicht fristgerecht erfolgen, kannst du diese erste Säule deiner Reifeprüfung NICHT im Haupttermin absolvieren, sondern erst später. Damit kannst du die Reifeprüfung nicht im Juni der 8. Klasse abschließen!
Hier findest du den schulinternen Zitierleitfaden (Stand Jänner 2024).
Die gedruckte Abschließende Arbeit muss zweimal in gebundener Form abgegeben werden. Darin muss die Eigenständigkeitserklärung enthalten sein.
Ein Schnellhefter oder ähnliches ist keine Bindung. Außerdem empfehlen wir, keine „Bindung mit Löchern“ (also Spiralisieren oder ähnliches) machen zu lassen, da diese sehr fragil sind. Am besten hat sich das Binden der Arbeit in Copyshops bewährt.
Abgabe mit Begleitprotokoll in ausgedruckter Form (2 Exemplare) und Hochladen der fertigen ABA auf die Datenbank
maximal 25 Minuten pro Kandidat*in – die Diskussion muss den überwiegenden Teil der Zeit einnehmen
eigener Termin vor den schriftlichen Klausuren (öffentliche Prüfung)
Präsentation:
– Begrüßung der Kommission
– persönlicher Zugang zum Thema
– relevante(r) Teilbereich(e) der Arbeit
Diskussion:
– kein Prüfungsgespräch
– Die Gesprächsführung liegt bei der Betreuerin / bei dem Betreuer.
– An der Diskussion beteiligen sich die Mitglieder der Kommission.
– Verständnis-, Zusatz- und Rückfragen zur Arbeit sind möglich, der Charakter einer Diskussion soll beibehalten werden
Sollte eine PowerPoint-Präsentation verwendet werden, soll diese per Mail der Direktion geschickt werden (2 Tage vorher), damit es zu keinen technischen Problemen kommt.
Der/die Betreuer/in verfasst nach Abgabe der Arbeit eine „Beschreibung der Arbeit“, ohne diese zu benoten. Die abschließende Besprechung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden und prospektiven Charakter (auf die Präsentation und Diskussion).
Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (maximal 25 Minuten) durch die Prüfungskommission (Vorsitzende/r, Schulleitung, KV, Prüfer/in). Für eine insgesamt positive Beurteilung der ABA müssen alle wesentlichen Bereiche (relevante (Teil)Kompetenzen) vom Schüler/von der Schülerin überwiegend erfüllt sein.
Die für die Beurteilung relevanten Kompetenzbereiche sind folgende:
Schriftliche Arbeit | 1. Selbstkompetenz 2. Inhaltliche und methodische Kompetenz 3. Informationskompetenz 4. Sprachliche Kompetenz 5. Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) |
Präsentation | 1. Strukturelle und inhaltliche Kompetenz 2. Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz |
Diskussion | 1. Diskursfähigkeit |
Wurde auch nur ein Bereich nicht überwiegend erfüllt, ist das Prüfungsgebiet VWA mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. → neues Thema innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Fall der Wiederholung der ABA sind beim 1. Nebentermin die erste Unterrichtswoche, beim 2. Nebentermin die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und beim Haupttermin des nächsten Maturajahrganges die erste Woche des 2. Semesters.
Eine Beurteilung gibt es erst nach einer Präsentation, erst dann beginnt – im Falle einer negativen Beurteilung – das Reprobationsprozedere mit neuem Thema etc. → eine Präsentation ist auch bei einer offensichtlich negativen Arbeit unbedingt zu empfehlen!
Wird die ABA nicht termingerecht abgegeben, gibt es keine Präsentation zum 1. Termin und auch keine Beurteilung → Abgabe vor dem nächsten Termin, Präsentation beim nächsten Termin.
Schriftliche Reifeprüfung
Siehe https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/
3 verpflichtende Klausuren:
- Deutsch (standardisiert): Klausurdauer: 300 Minuten; Hilfsmittel: Wörterbuch
- Mathematik (standardisiert): Klausurdauer gesamt: 270 Minuten; Teil-1 und Teil 2-Aufgaben
- Lebende Fremdsprache (Englisch oder Spanisch, S, F,standardisiert): Englisch: Niveau B2; Spanisch: Niveau B1; Klausurdauer gesamt: 270 Minuten; 60 Minuten für Lesen, 40 (B1) – 45 (B2) Minuten für Hören, 45 Minuten für Sprachverwendung im Kontext, 120 (B2) – 125 (B1) Minuten für Schreiben; die Verwendung des Wörterbuches ist nicht gestattet!
4. Klausur freiwillig → 2 mündliche Prüfungen:
- weitere lebende Fremdsprache (standardisiert): siehe oben
- oder Latein (standardisiert): Klausurdauer: 270 Minuten; Hilfsmittel: Wörterbuch
- oder DG (DG-Zweig), PH oder BU (NW-Zweig) (nicht standardisiert)
Alle standardisierten Aufgabenstellungen kommen vom BMBWF
Korrektur nach vorgegebenem Schlüssel: Klassenfachlehrer/innen
Die Leistung der 8. Klasse und die Leistung der Klausurarbeit werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt. Wenn sich keine eindeutige Beurteilung ergibt (z. B. zwischen Gut und Befriedigend) entscheidet die Note der schriftlichen Klausurprüfung.
Negative Klausur und Jahresnote Genügend:
- Schriftliche Wiederholung zum nächsten Termin oder Mündliche Kompensationsprüfung zum selben Termin
Negative Klausur und Jahresnote besser oder gleich Befriedigend:
- Für eine positive Gesamtbeurteilung muss ein Schwellenwert d.h. eine Mindestanforderung bei der Klausurarbeit erreicht werden. Das bedeutet bei Klausurarbeiten, die mit einem Punktesystem beurteilt werden, dass mindestens 30 Prozent der Punkte erreicht werden müssen. Bei Klausurarbeiten mit einem anderen Beurteilungssystem werden qualitative Mindestanforderungen festgelegt.
- Wird der Schwellenwert nicht erreicht gibt es die Möglichkeit der Kompensationsprüfung im selben Termin oder der schriftlichen Wiederholung zum nächsten Termin (siehe oben).
- Bei einer negativen Klausurarbeit über dem Schwellenwert und einer gesamtheitlich positiven Note wird das Nicht genügend der Klausurarbeit im Maturazeugnis vermerkt.
- Zu einer Kompensationsprüfung kann jede/r antreten, die/der ein Nichtgenügend bei der Klausur hat, unabhängig davon, ob der Schwellenwert (30 Prozent) erreicht wurde oder nicht.
Siehe https://www.matura.gv.at/srdp/kompensationspruefungen
Antrag auf Ablegung durch den Kandidaten/die Kandidatin bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung
- Standardisiert, zentraler Termin frühestens eine Woche nach Anmeldung
- Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten, Prüfungsdauer: max. 25 Minuten;
- Mitglieder der Prüfungskommission wie bei den mündlichen Prüfungen: (Vorsitzende/r), Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
- Die mündliche Kompensationsprüfung ist nicht öffentlich.
Beurteilung:
- Die Gesamtnote einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ sein.
Ein/e Kandidat/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Bei Nicht-Bestehen der Kompensationsprüfung(en) → Wiederholen der Klausur(en) beim nächsten Termin. Ein/e Kandidat/in kann pro Fach maximal 4 Mal zu Klausuren und 4 Mal zu Kompensationsprüfungen antreten
Mündliche Reifeprüfung
Siehe https://www.matura.gv.at/weitere-pruefungsformate/muendliche-pruefungen
In allen, in denen du in der Oberstufe mindestens 4 Jahreswochenstunden Unterricht hattest – also in fast allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern.
Bei 4 mündlichen Prüfungen (bei 3 schriftlichen Klausuren und Verzicht auf die ABA) muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 20 Unterrichtsstunden betragen.
Bei 3 mündlichen Prüfungen (bei 3 schriftlichen Klausuren bzw. 4 bei Verzicht auf die ABA) muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
Bei 2 mündlichen Prüfungen (bei 4 schriftlichen Klausuren oder 5 bei Verzicht auf die ABA ) muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.
Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen vertiefenden WPG zu wählen, um zu den geforderten 10 Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei bzw. 20 Stunden für vier Gegenstände zu kommen.
Prüfer ist immer jene Lehrperson, die das Fach in der Abschlussklasse oder als letzte (für Wahlplichtfächer) unterrichtet hat.
Der Stoff der Prüfungen wird in (lernzielorientierte) Themenbereiche eingeteilt, die von der Fachlehrer/innenkonferenz beschlossen und den Kandidat/inn/en bis spätestens Ende November der 8. Klasse mitgeteilt werden müssen – du findest diese einen Punkt weiter unten.
Die Anzahl der Themenbereiche variiert pro Gegenstand je nach Anzahl der Jahreswochenstunden und wird von der Fachlehrerkonferenz für jede Klasse (Gruppe) festgelegt. Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens 2, höchstens 3, aber maximal 18 (lernzielorientierte) Themenbereiche festzulegen.
Sonderbestimmungen bei den Themenbereichen:
4-jährige Fremdsprachen inkl. Latein | 14 Themenbereiche |
Religion je nach Zahl der W.Std. in der O.St. | 8 – 18 Themenbereiche |
3 Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Klausur: Bildung von Arbeitsgruppen (maximal 4 Stunden pro Prüfungsgebiet) zur Behandlung der prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet, zur Analyse der Prüfungssituation und für lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte. Ein Wiederholen des gesamten Stoffes ist in den 4 Stunden nicht möglich.
Die mündliche Reifeprüfung für einen Kandidaten/eine Kandidatin kann sich über mehrere (Halb-)Tage erstrecken.
Ablauf:
- Der/die Kandidat/in zieht unter Anleitung und Aufsicht des Vorsitzenden aus den vorbereiteten Themenbereichen zwei Bereiche.
- Ein Themenbereich wird vom Kandidaten/von der Kandidatin abgewählt.
- Die Themenbereiche sind wieder zurückzulegen → alle ziehen aus dem gesamten Themenpool.
- Zum gewählten Themenbereich hat der Prüfer/die Prüferin eine vorbereitete kompetenzorientierte Aufgabenstellung (Anforderungen in den Bereichen Reproduktions- und Transferleistungen sowie Reflexion und Problemlösung) auszuwählen und dem Kandidaten/der Kandidatin vorzulegen.
- Die Vorbereitungszeit beträgt mind. 20 Minuten, bei Fremdsprachen mind. 15 Minuten
- Dauer der Prüfung: mind. 10, max. 20 Minuten
- Mitglieder der Prüfungskommission: Vorsitzende/r, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
- Der Prüfer/die Prüferin führt durch die Prüfung, der Beisitzer/die Beisitzerin kann sich am Prüfungsgespräch beteiligen.
- Am Ende eines Fachdurchganges bzw. eines Halbtages hat die Prüfungskommission über die Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des Prüfers/der Prüferin und des Beisitzers/der Beisitzerin (Prüfer/in und Beisitzer/in haben eine Stimme) abzustimmen.
- Die Leistung der 8. Klasse und die Leistung der mündlichen Prüfung werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt. Wenn sich keine eindeutige Beurteilung ergibt, entscheidet die Note der mündlichen Prüfung.
- Danach informelle Bekanntgabe der Note der Teilprüfung.
Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Drei Wiederholungen sind möglich
Die Termine sind:
- innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres (Herbsttermin)
- innerhalb der ersten sieben Wochen nach den Weihnachtsferien (Wintertermin)
- Haupttermin des nächsten Maturajahrganges