Suche

Office

Stundenplan

Lehrer*innen

Kontakt

Suche

Aufenthalt im und Verlassen des Schulgebäudes

Pausen gehören zur Unterrichtszeit

In der großen oder auch den kleinen Pausen darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.

§ 2 Abs. 4 Schulordnung: „Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts (einschließlich der Pausen) darf der Schüler das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung des aufsichtsführenden Lehrers oder des Schulleiters, …, verlassen.“ 

Unterstufe

Unterstufenschüler*innen müssen die Zeit des durchgehenden Vormittagsunterrichtes im Schulgebäude sein.

„Freistunde“ (Aufenthaltsmöglichkeit Pausenräume)

  • Haben sie eine Freistunde während des Vormittagsunterrichtes, müssen sie im Schulgebäude bleiben – z.B. in den Pausenräumen.
  • Ist die Freistunde eine Randstunde, dürfen sich die Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.

Mittagspause

  • Sind die Schüler für die Betreute Mittagspause angemeldet, so werden sie da beaufsichtigt.
  • Sind die Schüler nicht für die betreute Mittagspause angemeldet, so dürfen sich die Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.

Oberstufe

Oberstufenschüler*innen können sich in den Freistunden und Mittagspausen, also Stunden ohne Unterricht, im Schulgebäude aufhalten; sie dürfen es aber auch verlassen.

Achtung: Supplierstunden „Vtr. ohne Lehrer“ sind Unterrichtsstunden und keine Freistunde, daher müssen sich die Schüler*innen im eingeteilten Raum aufhalten.