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Spinde

Allen Schüler*innen wird für ihre Kleidung sowie Wert- und Schulsachen vom Elternverein ein Spind zur Miete zur Verfügung gestellt. Die organisatorische Abwicklung erfolgt über das Schulsekretariat.

Die Spinde sind von den Schüler*innen mittels eigenem Vorhangschloss (Ø 5-6mm mit Schlüssel) immer zu versperren. Nicht abgesperrte Spinde werden vom Schulwart bei wöchentlichen Kontrollen versperrt. Ein Zweitschlüssel kann für Notfälle (Schlüssel zu Hause vergessen) im Klassenfach im Konferenzzimmer hinterlegt werden – dieser Schlüssel muss mit Spindnummer und Name versehen sein.

Nicht gemeldete Beschädigungen und grobe Verunreinigungen, die bei der monatlichen Kontrolle durch den Schulwart oder bei der Spindrückgabe
festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.

Weder der Elternverein noch die Schule haftet für die Gegenstände in den Spinden. 

Vergabe

Die Spindvergabe erfolgt durch das Sekretariat in der ersten Schulwoche. Dazu bitte die ausgefüllte Mietvereinbarung und die Einzahlungsbestätigung auf das Elternvereinskonto bei der Sparda Bank (IBAN: AT33 4300 0394 6873 0001, BIC: VBOEATWWXXX) mitbringen.

Sollte ein Spind ohne Mietvereinbarung in Beschlag genommen werden, ist der Vermieter berechtigt, diesen durch den Schulwart öffnen und ausräumen zu lassen. In so einem Fall können die entnommenen Gegenstände gegen Bezahlung einer erhöhten Miete von € 50.- beim Schulwart ausgelöst werden. Diese Miete kann nicht auf eine danach geschlossene Mietvereinbarung angerechnet werden.

Kosten & Rückerstattung

Die jährliche Miete beträgt € 7,50 und ist im Voraus (für alle 8 Schuljahre) gemeinsam mit der Kaution in der Höhe von € 25.- zu leisten.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses wird die vorausbezahlte Miete der nicht beanspruchten Jahre sowie die Kaution rückerstattet.

Sollte die Mietdauer 8 Jahre übersteigen, werden die beanspruchten Jahresmieten von der Kaution abgezogen. Schüler*innen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses mittels Zahlscheinen oder Zahlungsbestätigungen eine durchgehende Mitgliedschaft beim Elternverein nachweisen können, bekommen pro gemietetem Jahr 2,50 zurückerstattet.
 

Die Abwicklung erfolgt mittels Spindabmeldeformular, das bei der Abmeldung von der Schule ausgefüllt und abgegeben werden muss.