Verhalten in der Schule
Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) regelt die „innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft“.
Sowohl das Verhalten in der Gemeinschaft, im Umgang mit den Lehrkräften und Mitschülern wie auch der Umgang mit der Einrichtung der Schule werden mit der Verhaltensnote beurteilt [SchUG §21].
Wer Sachen beschädigt oder verschmutzt, muss die Verschmutzung beseitigen bzw. für die Beschädigung aufkommen [F SchUG §43 (2)].